Lauf-Blog für Läuferinnen und Läufer der F-Klasse

Das Ende der Fotos von Laufevents naht

Veröffentlicht am 01.05.2018 | 10 Kommentare

Hamburg-Marathon in schwarz

Ich weiß, viele von euch warten bereits auf meinen Foto-Bericht vom Hamburg-Marathon. Da ich dafür noch ein wenig Zeit brauche, wollte ich vorab schon einmal darauf hinweisen, dass das einer der letzten Foto-Berichte von Laufevents hier auf startblog-f wird! …

Ab 25. Mai gilt die EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) und die hat nicht nur Auswirkungen darauf, wie Website-Angebote rechtlich auszusehen haben. Sie greift in unser aller Leben noch wesentlich gravierender ein, indem sie nämlich den Akt des digitalen Fotografierens als Speicherung von persönlichen Daten (wenn ein Mensch auf dem Foto zu sehen ist) definiert. Das hat drastische Folgen: Jeder auf einem Foto Abgebildete muss über seine Rechte informiert werden und sein Einverständnis geben, welches er jederzeit (!) widerrufen kann. Es geht wohlgemerkt noch nicht einmal um eine Veröffentlichung, sondern bereits das Betätigen des Auslösers ist nun eine rechtlich geregelte Datenspeicherung.

Datenschutz vs. freie Meinungsäußerung

Nun ist Datenschutz ein hohes Gut, er tritt hier aber in Konflikt mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Hierzu hat Europa den Mitgliedsländern im neuen Gesetz die Aufgabe überlassen, zu definieren, welche Ausnahmen zukünftig zulässig sind. Manche Länder haben das anscheinend schon getan, aber unsere Regierung hat es nicht für nötig gehalten, hier Rechtssicherheit zu schaffen und überlässt es den Gerichten, mit Urteilen in den nächsten Jahren einzukreisen, was noch fotografisch erlaubt sein wird und was nicht.

Der aktuelle Stand ist, dass nur die Presse im Rahmen der Berichterstattung mit Fotos von Veranstaltungen arbeiten darf, ohne das Einverständnis der Abgebildeten einzuholen. So wie ich das sehe, dürften eigentlich selbst Laufevent-Veranstalter und die von Ihnen beauftragten Foto-Agenturen keine Fotos ohne Einverständnis machen.

Fotos müssen auf Verlangen gelöscht werden

Klar, werden jetzt viele sagen, aber das Einverständnis gebe ich ja bereits im Kleingedruckten mit der Anmeldung. Was aber neu ist: Die Zuschauer haben nichts unterschrieben und dürften demnach nicht mit abgebildet werden. Und noch besser: Ich kann zukünftig jederzeit mein Einverständnis widerrufen und die Löschung aller meiner Bilder vom Event verlangen! Und mit Löschung ist im datenschutzrechtlichen Sinne nicht gemeint, dass das Foto nicht mehr veröffentlicht werden darf – der Fotograf müsste das Bild komplett von seinen Speichermedien löschen! Faktisch muss er sogar sowohl das vorherige Einverständnis als auch die spätere Löschung belegen können.

Zitat aus einem der vielen Artikel zu dem Thema:

Da zukünftig zudem jede freiwillige Einwilligung in digitale Aufnahmen und ihre Verbreitung – anders als heute – nach Art. 7 DSGVO jederzeit und völlig frei widerruflich ist, würde die Verwendung von Personenbildern im bisherigen Umfang […] somit ein zukünftig rechtlich kaum noch zu vertretendes Kosten- und Rechtsrisiko darstellen. Damit aber würde ein ganz großer Teil der Öffentlichkeitsarbeit, die Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen, Events und Aktionen, die mit eigenen Aufnahmen illustriert ist, auf den eigenen Kanälen im Internet entfallen.“

Jan Mönikes, Datenschutz-Grundverordnung: Das Ende der modernen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie wir sie kennen)

Aber…

So, jetzt höre ich schon viele ungläubige „aber“…

Natürlich bin ich kein Anwalt, und selbstverständlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, und am 25. Mai werden wahrscheinlich die meisten so weiter machen wie bisher. Aber die Rechtslage hat sich geändert, und ihr könnt theoretisch jederzeit zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt werden, wenn ihr Menschen ohne deren Zustimmung fotografiert.

Ich werde deshalb zukünftig auf meine Fotos von Laufevents verzichten.

Bitte informiert euch über die folgenden Links über die Lage, recherchiert selber ein bisschen weiter. Und wenn euch nicht gefällt, dass der deutsche Gesetzgeber uns alle hier im Regen stehen lässt, dann bringt euch in die Diskussion ein!

Links zum Thema EU-DSGVO und Fotografie

Update vom 22.05.2018 mit einem kleinen bisschen Entwarnung

Ergänzung zum Thema Panoramafreiheit und EU-DSGVO

Kategorien

F wie Fragezeichen, F-Klasse-Laufen

10 Kommentare zu “Das Ende der Fotos von Laufevents naht”

  1. Thomas sagt:

    Hi Andreas, vielen Dank für die informativen Links zum Thema!

    Das ist ja wirklich haarsträubend!!! Anscheinend werden wir dann bald (ausser in der Presse) nur noch echte Selfies zu sehen bekommen, auf denen auch sonst niemand zu sehen ist… Laufveranstaltungen gehen garnicht mehr und selbst für ein Foto mit meinem Lauf-Buddy müsste ich ihn vorher genauestens informieren und mir sein schriftliches Einverständtnis holen, wenn ich das Foto irgendwo verwenden will. Total krass…

    Ich hoffe sehr, dass sich die Gesetzgebung dahingehend noch lockert, aber kurz- und mittelfristig sehe ich das nicht. Das wird eine saure Gurkenzeit… :(

    Echt unfassbar… Dann soll ich jetzt also Platzhalter-Bilder erstellen, die darauf hinweisen, dass ich auf Grund der DSGVO keine Fotos der Veranstaltung machen durfte, oder wie? Verrückt…

    Liebe Grüße

    Thomas

  2. Andreas sagt:

    Hallo Thomas, ja, man mag es kaum glauben, aber es ist wohl leider wahr. Damit ich wenigstens noch ein paar Fotos hier zeigen kann, werde ich mir tatsächlich das Einverständnis meiner Lauffreunde holen.

    Aber das Beste: Sobald auch nur einer später sagt, dass er sein Einverständnis widerruft, muss das Foto vom Blog runter (und auch von allen Speichermedien!), egal, wer noch mit drauf war!

    Ich sehe uns schon beim Bloggercamp Riesenstapel Papier zur gegenseitigen Unterschrift herumreichen…

  3. Marek sagt:

    Im Grunde ist das alles viel Panikmache um nun finale rechtsverbindliche Regelungen. Die ganze Geschichte mit den Sportevents und dem Einverständnis eines jeden einzelnen wurde schon mehrfach relativiert. Hier wird es sicher auch noch eine einheitliche Regelung geben, so dass es weiterhin rechtssicher möglich sein sollte, dass du auch deine Bilder von den Events hier reinstellen darfst.

  4. Andreas sagt:

    Hallo Marek, das ist dann so wie mit Falschparken und bei Rot über die Ampel gehen: Eigentlich verboten, aber „unproblematisch“ wenn keiner guckt…

    Ich denke schon, dass man keine Sanktionen fürchten muss, aber die Sachlage ist eigentlich klar. Die Rechtssicherheit z.B. für Laufblogger und Laufveranstalter ist eindeutig nicht da und wird erst in den nächsten Jahren durch Gerichtsurteile hergestellt werden.

  5. Runsoenke sagt:

    Tipp: Gesichter verpixeln und Startnr. unkenntlich machen evtl.
    :D

  6. Andreas sagt:

    Hallo Sönke, ich glaube, das wird nicht reichen, wenn man das Gesetz wörtlich nimmt, denn danach bräuchte man schon die Einwilligung von allen, bevor man den Auslöser drückt… Aber wir warten mal ab, wie sich das alles entwickelt.

  7. Eddy sagt:

    Pfff, ich mach einfach nur noch Selfies!

    Okay, Scherz. Die Lage ist ernst und ich kann nicht aufhören, mit dem Kopf zu schütteln…

  8. Andreas sagt:

    Hallo Eddy, ich schüttele schon seit Wochen den Kopf und kann es einfach nicht fassen, dass der deutsche Gesetzgeber uns da einfach so im Regen stehen lässt.
    Schöne Grüße nach Bremen!

  9. Thomas sagt:

    Hallo Andreas,

    was das Fotografieren angeht, scheint sich die Lage grundsätzlich nicht geändert zu haben. Das Bundesinnenministerium stellt das KUG weiterhin über die DSGVO. Damit bleibt wohl alles beim Alten.

    Über die Information bin ich allerdings auch gerade erst gestolpert…

    “Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?”
    Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

  10. Andreas sagt:

    Hallo Thomas,
    vielen Dank für die Info! Ich glaube, ich habe neulich mal eine Anwaltsmeinung gelesen, die diese Auslegung nicht teilt. Aber wenn es direkt vom BMI so veröffentlicht wird, sollte man sich ja darauf verlassen können. Wobei man allerdings nicht vergessen sollte, dass viele Fotos bisher auch schon nicht unbedingt KUG-konform gemacht wurden…

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